1. Neue Auswertung: Erfolgsübersicht in DATEV Unternehmen online
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Ab sofort steht Ihnen in DATEV Unternehmen online die neue Erfolgsübersicht zur Verfügung – für schnelle betriebswirtschaftliche Analysen ab dem Wirtschaftsjahr 2021. Die Übersicht bietet grafische und tabellarische Aufbereitung Ihrer Daten und erlaubt den Drill-down bis zum Kontoblatt. Voraussetzung: Freigabe des Rechts in der Rechteverwaltung und vorhandener Rechnungswesen-Datenbestand im DATEV-Rechenzentrum ab 2021.
Quelle: DATEV
2. Sicherheitspaket compact: Update auf Version 8.02
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Wenn Sie DATEV mIDentity oder SmartCard in Verbindung mit dem Sicherheitspaket compact nutzen, erhalten Sie ab dem 19.8.2025 automatisch einen Hinweis zur Installation der neuen Version 8.02. Diese bringt SmartVerify standardmäßig mit – separate Installation nicht mehr nötig. Betroffen sind Anwender im EBICS-Verfahren bei Nutzung von DATEV Bank online; SmartLogin-Nutzer sind nicht tangiert. Hinweis: Windows 10 verliert Support ab Oktober 2025 – ein Umstieg auf Windows 11 wird empfohlen.
Quelle: DATEV
3. DATEV Belege online & Belegfreigabe online / comfort: Neuerungen bei Rechnungsarten & Validierung
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Neu in Belege online und Belegfreigabe online/comfort: Direkt am Beleg erscheint die Kennzeichnung der Rechnungsart (z. B. E‑Rechnung oder „Sonstige Rechnung“). Validierungsergebnisse – etwa bei fehlerhaften E‑Rechnungen oder nicht gültigen Formaten (ZUGFeRD, XRechnung etc.) – werden prominent angezeigt (gelbes Ausrufezeichen) und sind auch bei sonstigen Rechnungsarten mit Hinweis verfügbar. Damit steigert sich die Transparenz und Effizienz durch begleitende Hinweise bis in die Finanzbuchführung.
Quelle: DATEV
4. Verification of Payee (VoP) bei SEPA-Überweisungen
Mit Inkrafttreten von Verification of Payee (VoP) ab dem 5. Oktober 2025 wird es Änderungen in den Zahlungsprozessen geben. Außerdem werden aufgrund von VoP die Listen zur Freigabe von EBICS-Zahlungsaufträgen modernisiert. Die neue Ansicht wird ab September 2025 in den Programmen DATEV Zahlungsverkehr und DATEV Bank online sukzessive freigegeben.
Verification of Payee (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung 2024/886.
Diese schreibt vor, dass alle Banken innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung überprüfen, ob der eingetragene Empfängername zur angegebenen IBAN passt (Empfängerüberprüfung).
Diese Prüfung dient der Sicherheit besonders im elektronischen Zahlungsverkehr. Für Sie bedeutet das mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko bei Überweisungen.
Die allgemeine technische Infrastruktur für die VoP-Prüfungen wird bereits am 5. Oktober, vier Tage vor der gesetzlichen Pflicht, aktiv sein. Von diesem Stichtag an werden VoP-Prüfungen durchgeführt.
Ziel: mehr Schutz vor Betrug und Missbrauch im Zahlungsverkehr.
Was bedeutet das für Ihre Kanzlei und Mandanten?
- Jeder, der SEPA-Überweisungen veranlasst, ist betroffen – unabhängig davon, welches Programm (z. B. DATEV Bank online, Zahlungsverkehrslösungen) genutzt wird.
- Ein Abgleich erfolgt in Sekundenschnelle nach Auftragserteilung. Stimmen Name und IBAN nicht überein, kann die Zahlung abgelehnt werden oder muss ausdrücklich bestätigt werden.
Praxisnaher Tipp:
- Prüfen und aktualisieren Sie jetzt proaktiv die Lieferantenstammdaten: Der Name des Zahlungsempfängers muss exakt dem Kontoinhaber entsprechen.
- Überarbeiten Sie Ihre Rechnungen: Geben Sie klar den Empfängernamen an, den Ihre Mandanten bei Überweisungen nutzen sollen.
- Weichen Ihre offizielle Firma („Handelsname“) und der Kontoinhabername voneinander ab? Lassen Sie gegebenenfalls einen Handelsnamen bei der Bank eintragen, um Konflikte zu vermeiden.
Warum das Gewicht hat: Banken haften, wenn sie eine falsche Übereinstimmung bestätigen – Sie hingegen tragen die Verantwortung, wenn Sie trotz Warnung eine fehlerhafte Zahlung freigeben.
Je klarer die Stammdaten stimmen, desto reibungsloser laufen Überweisungen ab – und desto geringer ist Ihr Risiko. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen – etwa bei Stammdatenprüfung, Kontaktformular-Vorlagen oder Prozessen – melden Sie sich. Wir, Ihre Kinzel AG, stehen bereit.
Quelle: DATEV
Was jetzt wichtig ist – Ihr Praxis-Check der Kinzel AG:
- Erfolgsübersicht nutzen? Prüfen Sie, ob Ihre Mandanten die notwendigen Rechte haben und der Datenbestand ab 2021 vorhanden ist – wir unterstützen gern bei der Einrichtung.
- Sicherheitspaket aktualisieren? Stellen Sie sicher, dass Version 8.02 installiert wird – SmartVerify funktioniert nur dann automatisch; und prüfen Sie die Windows-Version bei Ihren Mandanten (Windows 10 bald ohne Support).
- E-Rechnungen effizienter verarbeiten? Aktivieren Sie die neuen Validierungsanzeigen in Belege online / comfort – so erkennen Sie Problemfälle sofort und können reagieren.
- Verification of Payee (VoP) bei SEPA-Überweisungen: Gehen Sie auf DATEV und laden Sie das Musterschreiben für Ihre Mandanten herunter.
Ihr nächster Schritt: Wir, die Kinzel AG, stehen bereit als Ihr verlässlicher und kompetenter Partner – melden Sie sich einfach, wir kümmern uns um Setup, Schulungen oder Fragen.
Beste Grüße und kontinuierliche Effizienz,
Ihre Kinzel AG |