2023 startet das besondere elektronische Steuerberaterpostfach – kurz beSt – der Bundessteuerberaterkammer. Mit Erhalt des Registrierungsbriefs sind Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften dazu verpflichtet, die zur Nutzung des Postfachs erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten. Auch eingehende Mitteilungen müssen darüber zur Kenntnis genommen werden. Außerdem besteht die Pflicht, das beSt für die gerichtliche Korrespondenz zu nutzen. Mehr Infos auf der Seite der DATEV.

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