Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach – kurz beSt – der Bundessteuerberaterkammer startet 2023. 

Mit Erhalt des Registrierungsbriefs sind Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften dazu verpflichtet, die zur Nutzung des Postfachs erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten. Auch eingehende Mitteilungen müssen darüber zur Kenntnis genommen werden. Außerdem besteht die Pflicht, das beSt für die gerichtliche Korrespondenz zu nutzen.  

Auf diesen Seiten informieren wir Sie fortlaufend, wie Sie sich optimal die Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs – kurz beSt – der Bundessteuerberaterkammer aneignen können.  

Informieren Sie sich jetzt auf unseren Seiten über das beSt und nutzen Sie es für Ihre Steuerberatung! 

Was Sie bis zur Freigabe benötigen: 

  • Gültigen Personalausweis mit Online-Funktion
     
  • Freigeschaltete Online-Funktion auf dem Personalausweis
     
  • Zertifizierter Kartenleser oder alternativ Endgerät mit Near Field Communication Standard (NFC)
     
  • Software „AusweisApp2“   (Diese bis dato nicht Terminal Server fähig, Stand 30.11.2022) 

Hierzu schreibt die BStBK:
Bis Ende 2022 soll die deutsche Verwaltung flächen­deckend digitalisiert sein. So sieht es das „Gesetz zur Verbesserung des Online­zugangs zu Verwaltungs­leistungen“ (OZG) vor. Danach sollen Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungs­leistungen über Verwaltungs­portale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Darüber hinaus muss eine IT-Infrastruktur entstehen, die Bürger*innen und Unternehmen einen einfachen Zugriff auf diese Leistungen ermöglicht.
Um die Interessen des Berufs­standes in dieser Welt der rasant voran­schreitenden technologischen Entwicklung vor dem Hintergrund der gesetzlichen Erfordernisse bestmöglich zu verfolgen, zudem die Selbst­verwaltung in einem digitalisierten Zeitalter nicht aus der Hand zu geben, wird den Steuer­berater*innen eine eigene digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

Die Bundes­kammer­versammlung beschloss deshalb im September 2020 eine Steuer­berater­plattform einzurichten und – als ersten Anwendungsfall der Plattform – ein besonderes elektronisches Steuer­berater­postfach (beSt) zum 1.1.2023 zur Verfügung zu stellen.
Mit der Errichtung des beSt als ersten use-case der Steuer­berater­plattform schafft die BStBK die ordnungs­politischen Rahmen­bedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauens­würdige digitale Adresse für alle Steuer­berater*innen und Kanzleien, für Nachrichten, die den versendenden Steuer­berater eindeutig als Steuer­berater ausweist und ihn rechtssicher erreichbar macht.

Die Verwaltung der Adressen, der Infrastruktur und der Sicherheit liegt in der Hoheit des Berufs­standes und ist somit unabhängig von anderen Interessen und Einflüssen. Mit der Realisierung des beSt schafft die Bundes­steuer­berater­kammer nicht nur ein Postfach, sondern die Voraus­setzung dafür, dass die Plattform als Vermittler zwischen verschiedenen Nutzern dienen kann. Sie sichert ein hohes Vertrauens­niveau der vorgelegten digitalen Identität.
Der*die Steuer­berater*in soll über die in der Steuer­berater­kanzlei eingesetzte Fach­software auf die Steuer­berater­plattform zugreifen können. Die Identifizierung kann über den Personal­ausweis erfolgen, die Authentifizierung erfolgt durch einen Abgleich der Berufsträger­eigenschaft mit dem von den Steuerberater­kammern geführten Berufs­register. Auf diese Art und Weise wird eine zentrale Steuerberater-Identität mit Berufsträger­eigenschaft geschaffen.

Der Betrieb der Steuer­berater­plattform einschließlich des beSt durch die BStBK stellt aufgrund des – für die Authentifizierung erforderlichen – Rückgriffs auf das Berufs­register der Steuer­berater­kammer eine hoheitliche Tätigkeit dar, die gesetzlich geregelt ist. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrecht der anwaltlichen und steuer­beratenden Berufs­ausübungs­gesellschaften ist das StBerG mit Wirkung zum 1.1.2023 entsprechend geändert worden. 

Die BStBK schafft im Rahmen ihrer übergreifenden, hoheitlichen Aufgaben mit der Steuer­berater­plattform nicht nur einen sicheren Übermittlungs­weg unter rechtssicheren Nachweis der Berufsträger­eigenschaft. Darüber hinaus wird mit der gleichzeitig angelegten Berufsträger-Identität ein Fundament für OZG-Lösungen der einzelnen Steuerberater­kammern geschaffen.
Die BStBK hat im Rahmen eines förmlichen Vergabe­verfahrens die technische Entwicklung und den Betrieb der Steuer­berater­plattform einschließlich des beSt ausgeschrieben. Im Ergebnis dieser Ausschreibung wurde die DATEV eG als technischer Dienstleister von der BStBK beauftragt. 

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