Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach – kurz beSt – der Bundessteuerberaterkammer startet 2023.
Mit Erhalt des Registrierungsbriefs sind Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften dazu verpflichtet, die zur Nutzung des Postfachs erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten. Auch eingehende Mitteilungen müssen darüber zur Kenntnis genommen werden. Außerdem besteht die Pflicht, das beSt für die gerichtliche Korrespondenz zu nutzen.
Auf diesen Seiten informieren wir Sie fortlaufend, wie Sie sich optimal die Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs – kurz beSt – der Bundessteuerberaterkammer aneignen können.
Informieren Sie sich jetzt auf unseren Seiten über das beSt und nutzen Sie es für Ihre Steuerberatung!
Was Sie bis zur Freigabe benötigen:
- Gültigen Personalausweis mit Online-Funktion
- Freigeschaltete Online-Funktion auf dem Personalausweis
- Zertifizierter Kartenleser oder alternativ Endgerät mit Near Field Communication Standard (NFC)
- Software „AusweisApp2“ (Diese bis dato nicht Terminal Server fähig, Stand 30.11.2022)
Hierzu schreibt die BStBK:
Bis Ende 2022 soll die deutsche Verwaltung flächendeckend digitalisiert sein. So sieht es das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (OZG) vor. Danach sollen Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Darüber hinaus muss eine IT-Infrastruktur entstehen, die Bürger*innen und Unternehmen einen einfachen Zugriff auf diese Leistungen ermöglicht.
Um die Interessen des Berufsstandes in dieser Welt der rasant voranschreitenden technologischen Entwicklung vor dem Hintergrund der gesetzlichen Erfordernisse bestmöglich zu verfolgen, zudem die Selbstverwaltung in einem digitalisierten Zeitalter nicht aus der Hand zu geben, wird den Steuerberater*innen eine eigene digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt.Die Bundeskammerversammlung beschloss deshalb im September 2020 eine Steuerberaterplattform einzurichten und – als ersten Anwendungsfall der Plattform – ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) zum 1.1.2023 zur Verfügung zu stellen.
Mit der Errichtung des beSt als ersten use-case der Steuerberaterplattform schafft die BStBK die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberater*innen und Kanzleien, für Nachrichten, die den versendenden Steuerberater eindeutig als Steuerberater ausweist und ihn rechtssicher erreichbar macht.Die Verwaltung der Adressen, der Infrastruktur und der Sicherheit liegt in der Hoheit des Berufsstandes und ist somit unabhängig von anderen Interessen und Einflüssen. Mit der Realisierung des beSt schafft die Bundessteuerberaterkammer nicht nur ein Postfach, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Plattform als Vermittler zwischen verschiedenen Nutzern dienen kann. Sie sichert ein hohes Vertrauensniveau der vorgelegten digitalen Identität.
Der*die Steuerberater*in soll über die in der Steuerberaterkanzlei eingesetzte Fachsoftware auf die Steuerberaterplattform zugreifen können. Die Identifizierung kann über den Personalausweis erfolgen, die Authentifizierung erfolgt durch einen Abgleich der Berufsträgereigenschaft mit dem von den Steuerberaterkammern geführten Berufsregister. Auf diese Art und Weise wird eine zentrale Steuerberater-Identität mit Berufsträgereigenschaft geschaffen.Der Betrieb der Steuerberaterplattform einschließlich des beSt durch die BStBK stellt aufgrund des – für die Authentifizierung erforderlichen – Rückgriffs auf das Berufsregister der Steuerberaterkammer eine hoheitliche Tätigkeit dar, die gesetzlich geregelt ist. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrecht der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften ist das StBerG mit Wirkung zum 1.1.2023 entsprechend geändert worden.
Die BStBK schafft im Rahmen ihrer übergreifenden, hoheitlichen Aufgaben mit der Steuerberaterplattform nicht nur einen sicheren Übermittlungsweg unter rechtssicheren Nachweis der Berufsträgereigenschaft. Darüber hinaus wird mit der gleichzeitig angelegten Berufsträger-Identität ein Fundament für OZG-Lösungen der einzelnen Steuerberaterkammern geschaffen.
Die BStBK hat im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens die technische Entwicklung und den Betrieb der Steuerberaterplattform einschließlich des beSt ausgeschrieben. Im Ergebnis dieser Ausschreibung wurde die DATEV eG als technischer Dienstleister von der BStBK beauftragt.