Ab Januar 2025 gilt für Unternehmen die Pflicht zur E-Rechnung. Trotz Übergangsfristen empfiehlt sich der zügige Wechsel von Papier und PDF auf elektronische Formate. Warum das so ist, erfahren Sie im Beitrag. Dazu gibt es erste Schritte für die Umsetzung in unserem kostenfreien Leitfaden inklusive Checkliste.
Im Januar 2025 ist es so weit: Die elektronische Rechnung – kurz E-Rechnung genannt – wird Pflicht für Unternehmen. Was jedoch zunächst nach einem hohen Aufwand bei der Umstellung klingt, sollte dann im Geschäftsalltag die Abläufe deutlich erleichtern.
Überblick
- Was ist eine elektronische Rechnung?
- Wer ist von den neuen Regelungen betroffen?
- Wann genau kommt die E-Rechnung?
- Warum wird die elektronische Rechnung Pflicht?
- Erste Schritte zur Umstellung auf die E-Rechnung
Wann genau kommt die E-Rechnung?
Verpflichtend gelten die Regelungen zur elektronischen Rechnung ab dem 1. Januar 2025. Abhängig von verschiedenen Kriterien sind jedoch großzügige Übergangsfristen vorgesehen:
Ab 01.01.2025: Der Empfang von E-Rechnungen wird ab 01.01.2025 ohne Zustimmung möglich.
Bis Ende 2026: Stimmt der Rechnungsempfänger zu, ist weiterhin der Versand sonstiger Rechnungen – also in Papierform oder als PDF-Datei – erlaubt.
Ab 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 EUR müssen B2B E-Rechnungen gemäß EN 16931 versenden.
Bis Ende 2027: Lag der Umsatz des Rechnungserstellers im Vorjahr unter 800.000 EUR, kann er mit Zustimmung des Empfängers weiterhin sonstige Rechnungen versenden.
Ab Januar 2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden.