E-Rechnung

Seit 2025 ist der Empfang der E-Rechnung für Unternehmen Pflicht. Ab 2027 wird auch der Versand für größere Unternehmen verpflichtend, ab 2028 für alle.

Durch strukturierte und maschinenlesbare Rechnungsdaten werden Rechnungen zukünftig zur Grundlage automatisierter Geschäftsprozesse. Unternehmen profitieren mit dem E-Invoicing von schnelleren Zahlungsabläufen, höherer Datenqualität und besseren Auswertungsmöglichkeiten. Gleichzeitig schaffen sie die Basis für eine engere Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und die Integration in internationale Standards.

Trotzdem herrscht in vielen Organisationen noch Unsicherheit rund um die Umsetzung, Technik und den Nutzen der E-Rechnung B2B. Für Branchenexperten wie Marcus Laube steht jedoch fest: „Es kommt keiner an der E- Rechnungspflicht vorbei und jeder muss sie umsetzen. Das heißt: eigentlich je früher, desto besser.“ 

Die E-Rechnung ist somit kein isoliertes Digitalprojekt, sondern ein zentraler Baustein für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Behörden und Finanzsystemen sowie für datengetriebene Unternehmensprozesse.

Die gesetzlichen Fristen für die E‑Rechnung
Ab 01.01.2025
Empfangspflicht für E‑Rechnungen für alle Unternehmen
Ab 01.01.2027
Versandpflicht für E‑Rechnungen für Unternehmen mit einem Umsatz über 800.000 Euro
Ab 01.01.2028
Versandpflicht für E‑Rechnungen für alle Unternehmen

Weitere Details zu den gesetzlichen Regelungen finden Sie auf der offiziellen Informationsseite des Bundesfinanzministeriums zur E‑Rechnung.  

Besuchen Sie unser Digitalcafe am 03.06.2026 und informieren Sie sich aktuell und persönlich. 

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