
Wer ist betroffen?
Für den Empfang von E-Rechnungen gilt:
- Jedes Unternehmen in Deutschland muss seit 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können.
Von der Pflicht zum Versand von E-Rechnungen sind Sie betroffen, wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen (unter Berücksichtigung der Übergangsfristen, siehe auch FAQ):
- Sie sind selbstständig oder führen ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland und sind kein Kleinunternehmer.
- Sie versenden Rechnungen für Ihre steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze an andere im Inland ansässige Unternehmen (B2B).
Gut zu wissen:
Es gelten die folgenden Übergangsfristen
-
Seit 01.01.2025
Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen
-
Ab 2027
Versand von E-Rechnungen für
-
Ab 2028
Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen, ausgenommen Kleinunternehmer
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen der E-Rechnungspflicht finden Sie hier.
Einmal einrichten genügt: die DATEV E-Rechnungsplattform
Unser Service für Sie: Egal, welche Änderungen der Gesetzgeber künftig vorgibt – wir aktualisieren die Plattform automatisch, pünktlich und kostenlos.
- Zukunftssicher: Mit der DATEV E-Rechnungsplattform sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
- Effizient: Sie sparen Zeit und Nerven für andere wichtige Dinge.
- Flexibel: Die E-Rechnungsplattform lässt sich nach Ihren Wünschen erweitern und mit Programmen wie DATEV Unternehmen online verbinden.
- Bereit für das USt-Meldesystem: Wenn das Meldesystem kommt, sind Sie vorbereitet.

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