E-Rechnung

Wer ist betroffen?

Für den Empfang von E-Rechnungen gilt:

  • Jedes Unternehmen in Deutschland muss seit 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können.

Von der Pflicht zum Versand von E-Rechnungen sind Sie betroffen, wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen (unter Berücksichtigung der Übergangsfristen, siehe auch FAQ):

  • Sie sind selbstständig oder führen ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland und sind kein Kleinunternehmer.
  • Sie versenden Rechnungen für Ihre steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze an andere im Inland ansässige Unternehmen (B2B).

Gut zu wissen:

Es gelten die folgenden Übergangsfristen

  • Seit 01.01.2025

    Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen

  • Ab 2027

    Versand von E-Rechnungen für

  • Ab 2028

    Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen, ausgenommen Kleinunternehmer

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen der E-Rechnungspflicht finden Sie hier.

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Datev
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