VoP

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt in Deutschland eine neue Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen in Kraft.

Diese Maßnahme, bekannt als Verification of Payee (VoP), basiert auf der EU-Verordnung 2024/886, Artikel 5c, und wird durch die BaFin umgesetzt. Die VoP-Pflicht ist Teil der EU-Initiative zur Förderung von Echtzeitüberweisungen und wird durch das Instant Payments Regulation (IPR) flankiert. Die technische Infrastruktur wird ab dem 5.10.2025 aktiv sein. Die BaFin schafft durch VoP einen Sicherheitsmechanismus, der vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung prüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem bei der Empfängerbank zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu verhindern.

Wie funktioniert die Prüfung?

Die Bank des Zahlers sendet eine Anfrage an die Empfängerbank. Diese prüft die Daten und liefert ein Ergebnis zurück, das in einem Ampelsystem dargestellt wird:

  • Grün (Match): vollständige Übereinstimmung
  • Gelb (Close Match): leichte Abweichung (z. B. Tippfehler)
  • Rot (No Match): keine Übereinstimmung
  • Grau (Not Applicable): Prüfung nicht möglich

Für welche Zahlungen gilt VoP?

Die Pflicht gilt für:

  • SEPA-Überweisungen
  • SEPA-Echtzeitüberweisungen

Nicht betroffen sind:

  •  Lastschriften
  • Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums
  • Zahlungen auf Festgeld- oder Darlehenskonten

Die Einführung von VoP stellt einen bedeutenden Schritt zur Erhöhung der Zahlungssicherheit im europäischen Raum dar. Sage 100 Kunden sollten sich frühzeitig vorbereiten, insbesondere durch die Prüfung und Aktualisierung ihrer Lieferantenstammdaten. Hierbei ist zu beachten, dass der Kontoinhabername exakt mit dem bei der Bank hinterlegten Namen übereinstimmen muss.

Lesen Sie mehr in unserem für Sie erstellten FAQ. Dieses finden Sie in Ihrer Sage Wissensdatenbank

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