Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstößt. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen, die am 8. November im Bundesrat verabschiedet wurde. Zur ersten Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Bewertung der Grundstücke erfolgen. Die Bewertung erfolgt künftig anhand der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbarer Werte nach Länderrecht) an Stelle der bisherigen Einheitswerte. Die Grundstückseigentümer werden von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert. Die Anwendung der Werte als Basis für die Grundsteuer erfolgt ab dem 1. Januar 2025.
In Nordrhein Westfalen gilt das werteabhängige Bundesmodell.
Dieses orientiert sich an dem Wert von Grundstücken und Gebäuden. Hinzu kommen Angaben wie: Bodenrichtwert, Fläche, Nutzungsart, pauschalierte Nettokaltmiete und Baujahr.
Um die DATEV vorgeschlagene Lösung “GrundsteuerDigital von fino“ nutzen zu können, bedarf es in den Kanzleien etwas Vorbereitung.
Stellen Sie die Mandantenstammdaten bereit. Hierbei helfen Ihnen auch gerne unsere Mitarbeiter.
Hierzu müssen die Rechte der DATEV Installation und die DATEV Rechteverwaltung Online angepasst werden. (Halten Sie die Smartcard / SmartLogin / mIDentity mit den Administrationsrechten bereit.
Im Anschluss können unsere Mitarbeiter Sie beim Bereitstellen unterstützen. Der Zeitaufwand kann 30 Minuten bis 150 Minuten und in Ausnahmefällen auch mehr betragen.
Nach dem Übertrag ist es elementar wichtig, dass der Zugriff bei mehreren Mitgliednummern innerhalb einer Kanzlei untereinander freigegeben wird. Hierfür steht seit 12.04.2022 ein neues Formular bei der DATEV Bereit.
Im nächsten Schritt bestellen bei Sie bei der fino taxtech GmbH unter http://www.grundsteuer-digital.de/steuerberater das Produkt “GrundsteuerDigital“. Dieses greift im Anschluss, über die verschlüsselte Verbindung Ihres DATEV Zugangsmediums, auf die Mandantenstammdaten im DATEV Rechenzentrum zu und Sie können die Fälle im fino System anlegen.
Natürlich gibt es bei diesem komplexen Thema noch viele weitere Informationen die wir ihnen gerne im persönlichen Gespräch aufzeigen.
Sprechen sie uns an!